AGB

1 Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen den folgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Geschäftsziehungen zwischen uns, der Transporte-Baustoffe-Lava GROS GmbH und unserem Kunden (vorlaufend auch Käufer bzw. Auftragsgeber genannt), auch wenn diese nicht nochmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Abweichende Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2 Beratung, Angebot und Auftrag

  1. Beratungen oder Empfehlungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen für uns völlig unverbindlich und berechtigen nicht zu irgendwelchen haftungspflichtigen Ansprüchen. Für die richtige Auswahl der Materialsorte und -menge, genauso wie für Statik, Stabilität und Abmessungen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Angebote sind freibleibend. Eine Transportzusage der aufgelisteten Leistungen ist u.a. aufgrund von Engpässen bei der Rohstoffbeschaffung, bei Angebotserstellung nicht möglich.
  3. Angebote, wie auch Transportaufträge bei Entsorgungen von Bodenaushub und Bauschutt sind generell vorbehaltlich Analytik und Freigabe der Kippstelle.
  4. Transportaufträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich (unter Vorbehalt bei Entsorgungen siehe 2.3), sofern das Bauvorhaben entsprechend dem kalkulierten Fahrzeug frei befahrbar ist und wir das Material im Werk entsprechend der Kalkulation beziehen können. Mehrfrachten, wie auch Mehrkosten für die Entsorgung, werden an den Käufer weitergegeben.
  5. Wir behalten uns vor unvorhersehbare Preisanpassungen unserer Lieferanten, Subunternehmer, genauso wie Maut- und Dieselerhöhungen jederzeit an unsere Kunden weiterzugeben.

2.1 Ergänzende Vereinbarungen zu kundenspezifischen Bestellung

  1. Bestellungen bei Zulieferern und Werke, die speziell für den Kunden angefordert bzw. hergestellt werden, werden durch Unterschrift des Kunden des Angebotsformulars verbindlich bestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Stornierung des Vertrages, sofern dieser beim Zulieferer/Werk nicht storniert werden kann oder bereits in Produktion ist.

2.2 Ergänzende Vereinbarungen zu Selbstabholungen und Selbstverkippungen

  1. Selbstabholungen in Werken, wie auch Selbstverkippungen von Bodenaushub und Bauschutt bei Entsorgungskippen durch unseren Kunden erfolgen nur auf unsere ausdrückliche Erlaubnis und müssen vorab telefonisch unter 02225 / 91 26 95 oder schriftlich kontakt@gros-transporte.de angemeldet werden.
  2. Bei Selbstentsorgungen dürfen nur unbelasteter Bodenaushub und Bauschutt, der frei von Schadstoffen, Holz, Plastik, Papier etc. gekippt werden. Bei Beanstandungen ist die Entsorgungskippe jederzeit zur Verweigerung der Annahme berechtigt. Entspricht das gekippte Material nicht den Anforderungen der Entsorgungskippe werden Mehrkosten der Entsorgungskippe an den Kunden, der die Selbstverkippung durchgeführt hat, weitergegeben.
  3. Unberechtigte Selbstabholungen und Selbstverkippungen berechtigen uns dazu entsprechende Mehrkosten zu Lasten des Kunden zu berechnen.

3 Lieferfrist

  1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich der Materialverfügbarkeit. Folgekosten bei Nichteinhaltung der Lieferfristen werden nicht übernommen.
  2. Ereignisse durch höhere Gewalt, betrieblichen Störungen, Materialengpässe oder ähnliches berechtigen uns zu einem entsprechenden Hinausschieben der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Materialengpässen, gleich welcher Art, sind wir berechtigt, Ersatzlieferungen vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten bzw. Mehrfrachten gehen zu Lasten des Käufers.

4 Lieferung

  1. Transporte werden entsprechend der durch den Käufer angegebenen Lieferadresse durchgeführt. Wird auf Wunsch des Käufers die Lieferadresse nachträglich geändert, werden die dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten abgerechnet.
  2. Alle Lieferadressen müssen für unser eingesetztes Fahrzeug frei befahrbar sein, d. h. der Käufer muss dafür Sorge trage, dass unsere Transportfahrzeuge die Lieferstelle ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schwerem Lkw ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Lieferungen erfolgen durch eigene Fahrzeuge oder durch von uns beauftragte Spediteure (Subunternehmer). Schäden, die bei der Anlieferung verursacht werden, müssen dem Verkäufer innerhalb von drei Werktagen schriftlich und mit allen erforderlichen Angaben mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, werden alle weitergehenden Ansprüche von uns abgelehnt.
  4. Für an der Lieferstelle entstandene Sachschäden, die vorher nicht einsehbar oder verdeckt waren, wie Kabel, Gulli oder gelagerte Ware an der Zufahrt und an der Abladestelle, übernehmen wir keine Haftung und gehen zu Lasten des Käufers.
  5. Die Entladung muss unverzüglich und zügig erfolgen. Dafür werden max. 10 Min. kalkuliert. Der danach entstehende Mehraufwand wird mit 70 % der Stundensätze je Fahrzeug als Mehrkosten zu Lasten des Käufers berechnet.

4.1 Ergänzende Vereinbarungen für die Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt

  1. Die Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub und Bauschutt erfolgt vorbehaltlich der Annahme der entsprechenden Kippstelle. Entspricht das Material nicht, der durch den Auftraggeber angegeben Entsorgungsklasse, werden anfallende Mehrkosten an den Auftraggeber weitergegeben.
  2. Die Kippstelle ist jederzeit zur Prüfung des Materials befugt und kann dessen Annahme verweigern. Die Analytik geht zu Lasten des Auftragsgebers.

5 Annahme zur Lieferung

  1. Der Käufer ist dazu verpflichtet die Richtigkeit des angelieferten Materials zu prüfen. Mit dem Unterzeichnen des Lieferscheins bestätigt die unterzeichnende Person den ordnungsgemäßen Empfang des Materials und erkennt dessen Richtigkeit an. Sollte niemand an der Baustelle anzutreffen sein, ist unser Fahrer berechtigt, das Material an einer für ihn zweckmäßigen Stelle abzukippen.
  2. Eventuelle Mängel, wie auch die Anlieferung einer anderen, als bestellten, Materialsorte und -menge sind unverzüglich per Telefon 02225 / 91 26 95 und/oder schriftlich per E-Mail an kontakt@gros-transporte.de oder per Fax an 02225 / 91 26 97 zu rügen. Unsere Fahrer bzw. eingesetzten Subunternehmer sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt. Der Käufer hat das Material bis zur Nachprüfung durch uns unangetastet zu belassen.
  3. Verweigert der Käufer unbegründet die Annahme, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages – unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen – verlangen.
  4. Das auf dem Lieferschein angegebene Gewicht entspricht dem Abrechnungsgewicht und ist rechtsverbindlich, auch wenn im Angebot ein anderes Gewicht angeboten wurde.

6 Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Wir behalten uns vor bei Neukunden und in Einzelfällen Zahlungen als Vorauszahlung oder als Barzahlung bei Lieferung zu verlangen.
  2. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen aus allen etwaigen Rechtsgeschäften sofort fällig. Gewährte Rabatte verfallen. Außerdem erlischt eine Berechtigung des Kunden Selbstabholungen und Selbstverkippungen zu unseren Lasten vorzunehmen. Darüber hinaus behalten wir uns vor bei Fälligkeitsverzug Folgeaufträge mit sofortiger Wirkung zu stornieren oder Folgeaufträge nur gegen Vorauszahlungen durchzuführen.
  3. Die Einbehaltung von Fälligkeiten aufgrund von Gegenansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis, sowie die Aufrechnung mit anderen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.

6.1 Ergänzende Vereinbarungen bei vor Ort Kauf bei Steine, Gabionen & Mehr in Gelsdorf

  1. Bestandskunden zahlen die Ware, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor Ort in bar. Bei Neukunden wird die Ware generell in bar vor Ort durch den Kunden gezahlt. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
  2. Rechnungen werden ab einem Rechnungsbetrag von 250 € gestellt, sofern nicht anders vereinbart und sind sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sondervereinbarungen sind davon ausgeschlossen. Wir behalten uns vor bei Neukunden und in Einzelfällen Zahlungen als Vorauszahlung oder als Barzahlung bei Lieferung/Leistung zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen aus allen etwaigen Rechtsgeschäften sofort fällig. Gewährte Rabatte verfallen. Außerdem erlischt eine Berechtigung des Kunden Selbstabholungen und Selbstverkippungen zu unseren Lasten vorzunehmen. Darüber hinaus behalten wir uns vor bei Fälligkeitsverzug Folgeaufträge mit sofortiger Wirkung zu stornieren oder Folgeaufträge nur gegen Vorauszahlungen durchzuführen.
  4. Im Aktionszeitraum "Danke lieber Gartenfreund" erhält unser Bestandskunde unter Vorlage des Coupons 10 % Rabatt auf unsere Lagerware. Der Coupon gilt für einen Einkauf von Lagerware bei uns in Gelsdorf bis 31.10.2019. Eine Aufstellung von Ware auf einem Lieferschein ist ausgeschlossen. Der Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten. Bestellware, wie Zäune, Tore und Gabionen, sowie Frachten sind vom Rabatt ausgeschlossen. Vorherige Einkäufe können nicht geändert werden. 
  5. Im Aktionszeitraum "Empfehlungscoupon" erhält unser Neukunde unter Vorlage des Coupons 10 % Rabatt auf unsere Lagerware. Der Coupon gilt für einen Einkauf von Lagerware bei uns in Gelsdorf bis 31.10.2019. Eine Aufstellung von Ware auf einem Lieferschein ist ausgeschlossen. Als Neukunde ist die Ware vor Ort in bar zu zahlen. Der Rabatt ist nicht kombinierbar mit anderen Angeboten. Bestellware, wie Zäune, Tore und Gabionen, sowie Frachten sind vom Rabatt ausgeschlossen.

6.2 Ergänzende Vereinbarungen bei Gutscheinkauf und -einlösung

  1. Gutscheine können bei uns vor Ort erworben und als Zahlungsmittel für künftige Einkäufe verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Restbeträge werden auf dem Gutschein ausgewiesen und können bei künftigen Einkäufen wieder verwendet werden.
  2. Aktionsgutscheine sind max. 12 Monate nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Restbeträge werden auf dem Gutschein ausgewiesen und können innerhalb der Gültigkeitsfrist bei künftigen Einkäufen wieder verwendet werden. Mit Aktionsgutscheinen können keine Gutscheine erworben werden.
  3. Im Aktionszeitraum „Gutschein für 30 € kaufen und 10 € Aktionsgutschein erhalten“ gilt je Einkauf 1 Aktionsgutschein. Der Gutschein kann am Tag des Erwerbs nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, den Aktionsgutschein betrifft diese Regelung nicht. Es gelten haushaltsübliche Abgaben.
  4. Dem Gewinner des Aktionsgutschein "Empfehlen & 100 € Gutschein gewinnen" wird der Gutschein im November übergeben. Der Gutschein kann bei Steine, Gabionen & Mehr by Transporete GROS als Zahlungsmittel für künftige Einkäufe verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Restbeträge werden auf dem Gutschein ausgewiesen und können bei künftigen Einkäufen wieder verwendet werden. Der Gutschein ist 24 Monate nach Ausstellungsdatum gültig.

7 Gewährleistung

  1. Bei den gelieferten Steinmaterialien handelt es sich um Naturprodukte, die in ihrer Beschaffenheit natürlichen Schwankungen unterliegen. Ansprüche wegen Mängeln bestehen daher nicht bei nur unerheblichen Abweichungen. Genauso besteht keine Gewährleistungsanspruch bei materialbedingten Farbabweichungen, Gesteinsadern, geheime Schichten, offene Stellen, Poren und Haarrissen. Materialbeschreibungen und Illustration sind als Richtwert zu verstehen und berechtigen bei Abweichungen nicht zur Beanstandung.
  2. Jegliche Haftung für Güte und Qualität der Ware besteht nur bis zum Zeitpunkt der Annahme durch den Käufer. Danach ist jede weitere Haftung ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware beim Empfang auf Richtigkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel (siehe 5.2) sofort zu melden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Entdeckung zu rügen.
  4. Der Gewährleistungsanspruch erlischt sobald das Material verarbeitet oder eingebaut ist bzw. die Beanstandung nicht fristgerecht eingereicht wird.
  5. Bei begründeten Beanstandungen ist der Käufer verpflichtet uns das Recht auf Ausbesserungen einzuräumen, indem wir eine Ersatzlieferung durchführen.
  6. Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet bzw. nachgewiesen werden.

8 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftig entstehenden Forderungen einschließlich eventueller Verzugszinsen und sonstigen Nebenansprüchen (wie Kosten der Rechtsverfolgung), unser Eigentum.
  2. Der Käufer tritt mit Abschluss des Kaufvertrages den Herausgabeanspruch gegenüber Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns ab und haftet für jede Beschädigung oder jeden Verlust der Vorbehaltsware.
  3. Der Käufer ist verpflichtet uns unverzüglich schriftlich innerhalb von 3 Tagen zu benachrichtigen, falls die gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt wurde. Darüber hinaus muss er den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinweisen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung unserer Eigentumsrechte.
  4. Soweit der Kunde die Vorbehaltsware weiterveräußert, tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises (inkl. MwSt.) an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterveräußert werden. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzubeziehen bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir keinen Gebrauch von unserem eigenen Einziehungsrecht machen. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde auf unser Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

9 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, als auch die Wirksamkeit des Vertrages, unberührt.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, wie auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist das Amtsgericht Ahrweiler zuständig.

Transporte-Baustoffe-Lava GROS GmbH – Wernher-von-Braun-Str. 5, 53501 Grafschaft-Gelsdorf

Stand: November 2018